Organisieren Sie eine Veranstaltung mit Musik oder legen Sie als DJ auf Partys auf? Spielen Sie Musik in den öffentlich zugänglichen Bereichen Ihres Unternehmens - z. B. in einem Geschäft, einem Restaurant oder einem Warteraum - oder nur in den Bereichen, die für das Personal zugänglich sind, z. B. im Arbeitsbereich oder in der Kantine? In all diesen Fällen benötigen Sie eine Lizenz von Unisono. Auf diese Weise erhalten die Urheber, Künstler und Produzenten dieser Musik die ihnen zustehende Vergütung.

 

MyUnisono

Über MyUnisono können Sie schnell, einfach und online Ihre Lizenz auf Niederländisch oder Französisch beantragen. Dort können Sie auch unverbindliche Tarifsimulationen durchführen, Ihre aktuellen Dossiers einsehen und Ihre Lizenzparameter sowie Kontaktdaten verwalten.

Möchten Sie lieber unsere deutschsprachigen Antragsformulare verwenden? Dann helfen wir Ihnen hierunter.

 

Welche Lizenz möchten Sie beantragen?

 

 

Veranstaltungen

Organisieren Sie eine Veranstaltung mit Musik? Dann brauchen Sie eine Lizenz von Unisono. Beantragen Sie diese mindestens fünf Tage vor Ihrer Veranstaltung. Senden Sie dazu Ihren ausgefüllten Lizenzantrag an music@unisono.be

Auf diese Weise können wir Ihren Antrag rechtzeitig bearbeiten und können Sie alle Musikstücke aus unserem Repertoire frei und unbesorgt nutzen. 
Die Kosten für diese Lizenz hängen u. a. von der Art der Veranstaltung, dem Eintrittspreis und der Fläche des Raums ab. 

Hier sehen Sie unsere Tarife: NLFR

Zweifeln Sie, ob es sich um geschützte Werke handelt oder nicht? Konsultieren Sie dann das Repertoire von Sabam oder senden Sie uns vor Ihrer Veranstaltung eine Abspielliste.

Dokumente

 

 

 

DJ-Lizenz

Legen Sie als DJ auf Partys und Feiern Musik auf? Dann können Sie dafür eine DJ-Lizenz beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, im Rahmen Ihrer DJ-Aktivitäten Kopien Ihrer eigenen Musiksammlung zu machen. Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Lizenzantrag an dj@unisono.be

Die Vorteile?

Durch die Verwendung kopierter Tonträger und digitaler Musikdateien wird es möglich, Kompilationen zu erstellen, sind die verwendeten Tonträger viel einfacher zu transportieren und sind Sie vor Diebstahl, Beschädigung und Abnutzung der Originalträger geschützt. Die Digitalisierung von Tonträgern (auf PC) ermöglicht es, allerlei Softwareprogramme zu verwenden und Ihre gesamte Musiksammlung schnell zugänglich zu haben.

Tarif

Für eine Lizenz zahlen Sie eine jährliche Pauschalgebühr von 262,73 Euro + 6 % MwSt. Es handelt sich um dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte. Dies ist eine Gebühr für die Eigentümer der Aufnahmen, nämlich die Musikproduzenten, die von SIMIM vertreten werden. 

Im ersten Jahr wird die Gebühr im Verhältnis zur Anzahl der verbleibenden Monate verringert, wobei ein angefangener Monat als voller Monat gilt. Sie können die Gebühr nicht zurückfordern, wenn Sie Ihre DJ-Tätigkeit im Laufe des Jahres einstellen.

Verwenden Sie nur legal erworbene Originaltonträger und Musikdateien? Dann brauchen Sie keine DJ-Lizenz.

Dokumente

 

 

 

Tägliche Musiknutzung

Möchten Sie in Ihrem Geschäft Musik abspielen? Dann brauchen Sie eine Lizenz von Unisono. Der Preis dieser Lizenz hängt von der Art und dem Umfang Ihres Geschäfts ab. Mit dieser Lizenz dürfen Sie Musik aus unserem Repertoire frei verwenden. Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Lizenzantrag an music@unisono.be

Entdecken Sie die verschiedenen Tarife: NL - FR 

Hinweis: Diese Lizenz gilt für Musik an öffentlichen Orten. Möchten Sie eine Lizenz für die Nutzung von Musik am Arbeitsplatz (= Räume, die nur für das Personal zugänglich sind)? Gehen Sie dann zum Kapitel Musik in Unternehmen.

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Musik in Unternehmen

Untersuchungen belegen, dass Musik am Arbeitsplatz einen positiven Einfluss auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter hat. Sie möchten Musik in Ihrem Unternehmen, Verein oder öffentlichen Dienst einsetzen? Dann brauchen Sie eine Lizenz von Unisono. Senden Sie dazu Ihren ausgefüllten Lizenzantrag an company@unisono.be

Diese Lizenz gilt für Musik:

  • im Arbeitsbereich und in Kantinen, in die nur Ihre Mitarbeiter kommen;
  • bei Ihren Betriebsfeiern;
  • am Telefon (Wartemusik);
  • auf Ihren Websites.

Tarife

Entdecken Sie die Tarife:

  • Allgemeiner Tarif: NL - FR 
  • Tarif für Wartemusik am Telefon: NLFR
  • Tarif für Unternehmenswebsites: NLFR

Sonderregelungen

Es gibt eine Sonderregelung für Unternehmen, Vereine und öffentliche Dienste, in denen ein großer Teil des Personals:

  • an öffentlich zugänglichen Arbeitsplätzen arbeitet, für die an Unisono bereits eine Gebühr für das Abspielen von Musik gezahlt wird;
  • keine Musik hören kann, was unter bestimmten Bedingungen dazu führen kann, dass die Gebühr nicht auf der Grundlage der Gesamtzahl an Vollzeitstellen in der Sozialbilanz berechnet wird.

Alle Unternehmen oder Unternehmensgruppen, Vereine oder öffentlichen Dienste, die sich nicht in einer der obengenannten Situationen befinden, haben die Möglichkeit, eine Sonderregelung für die Preisgestaltung von Urheberrechten zu beantragen, wenn die allgemeine Preisstruktur nicht an die konkrete Geschäftssituation angepasst ist.

Dokumente

 

 

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